Sie erhalten von uns eine Planung bei der es unser Ziel ist, optimal auf Ihre Vorstellungen und Wünsche einzugehen, und dabei auch die Gegebenheiten des Bauplatzes zu berücksichtigen.
Die Baumeisterarbeiten werden von unseren eigenen Mitarbeitern ausgeführt. Danach erfolgt - nach einem genauen Organisationsplan - die Fertigstellung Ihres Hauses durch unsere ausgewählten Partnerfirmen. Natürlich bieten wir das Haus in jeder Ausbaustufe an - vom Rohbau bis zum bezugsfertigen Ziegelmassivhaus.
Sollten Sie kein eigenes Grundstück besitzen, haben Sie die Möglichkeit, aus unserem Grundstückspool zu wählen bzw. sind wir Ihnen bei der Suche nach Ihrem optimalen Grundstück gerne behilflich.
Unsere Finanzierungsberatung stützt sich auf jahrelange Bankerfahrung. Wir erstellen ein für Sie maßgeschneidertes Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung der möglichen Förderungen des Landes Steiermark. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der finanzierenden Bank und begleiten Sie auch zu den Bankterminen.
"Heute noch in einer kleinen Wohnung - morgen schon im neuen Haus."
In etwa so soll es Ihnen vorkommen, denn wir übernehmen für Sie auf Wunsch alle Tätigkeiten rund um die Errichtung Ihres Eigenheims, so dass Sie sich nur noch zurücklehnen brauchen und entspannt der Entstehung Ihres Hauses zuschauen können.
Gerne senden wir Ihnen genaue Informationen über den Leistungsumfang unseres Unternehmens zu. Sie erhalten ein detailliertes Bau- und Leistungsverzeichnis in der von Ihnen gewünschten Ausbaustufe (z. B. Rohbau, belagsfertig, bezugsfertig), auf Wunsch auch mit einem Alternativ-Heizungssystem (Pellets, Holzvergaser, etc.). Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular.
Diese Bau- und Leistungsbeschreibungen beschreiben pauschal die angebotenen Leistungen der Firma Viva–Haus. Änderungen, die den Ablauf oder die Qualität der einzelnen Gewerke verbessern, können seitens des Auftragsnehmers vorgenommen werden. Verbindlich für beide Parteien ist die dem Bauvertrag zugehörige Bau- und Leistungsbeschreibung.
Änderungen, die behördlich auferlegt werden oder sich als technisch erforderlich und zweckmäßig erweisen, sowie die Verwendung anderer gleichwertiger Materialien, Gegenstände oder Einrichtungen bleiben vorbehalten. Die Herstellung der Außenanlagen wie z.B. Einfriedung, Grabungsarbeiten, Terrassenbefestigungen, Fertigstellung des Kellers, Traufenpflaster, Zufahrt, Asphaltierungsarbeiten etc., können gesondert vereinbart werden.